logo

AGB

1. Vertragsgegenstand

Komplett- und Teilproduktionen von Filmen/Medienprodukten mit Ausgabe auf Massendatenträgern gleich welcher Art, Internetstream, etc. (je nach schriftlicher Vereinbarung). Der Service umfasst – wenn nicht projektspezifisch anderslautend schriftlich und ausdrücklich zwischen beiden Parteien einvernehmlich vereinbart – Visualisierung, alle darstellende und/oder gestaltende künstlerische Leistungen, Skript, Konzept/Drehbuch, Aufzeichnung, Nachbearbeitung/Schnitt und Ausgabe im gewünschten Format.
 Die Produktion erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Auftragsbestätigung, Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten die Pictoja-Filmproduktion nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Die AGBs werden spätestens mit dem schriftlichen Angebot übergeben und gelten ab diesem Zeitpunkt.

2. Produktion

Die Produktion eines Filmprojekts erfolgt nach unterschriebener Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber (= AG). Als Grundlage für eine Auftragsbestätigung dient ein Kostenvoranschlag/Angebot und ein Konzept, ein Drehbuch oder ein genauer Ablaufplan mit Kennzeichnung der aufzunehmenden Programmpunkte. Der genaue Umfang des Projekts (Zeitrahmen und angeforderte Dienstleistungen) wird im Kostenvoranschlag/Angebot beschrieben und ist für beide Seiten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bindend. Sofern keine andere Kostenvereinbarung vorliegt, wird die tatsächlich angefallene Arbeitszeit und Leistung nach der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftrag gilt auch als erteilt, wenn mündlich ein verbindlicher Auftrags-, Abgabe- oder Drehtermin vereinbart wird. Dazu muss dem Auftraggeber ein Kostenvoranschlag/Angebot mit Verweis auf die AGBs von der Pictoja-Filmproduktion vorliegen. Die Angebotsphase ist mit Abgabe des Kostenvoranschlags/Angebots und der Beantwortung der damit verbundenen Fragen beendet. Etwaige nachher anfallende Arbeiten werden in Rechnung gestellt.

3. Urheberrechte

Die Urheberrechte an der Filmproduktion für alle Medien und Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsmöglichkeiten gehen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Leistung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, an den Auftraggeber über.
 Pictoja-Filmproduktion behält sich die Nutzung sämtlicher urheberrechtlich relevanter Leistungen uneingeschränkt oder in Teilen zum Zwecke der Eigenwerbung vor.
 Durch Pictoja-Filmproduktion erbrachte konzeptionelle Leistungen in Wort, Text, Bild und Musik dürfen im Falle eines Nichtzustandekommens einer Beauftragung nicht an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner Form verwendet werden.
Die extrahierte Nutzung von Teilelementen eines Werks, wie z.B. die gesonderte Nutzung einer Musikkomposition egal in welcher Form, ist nicht Bestandteil der beschriebenen Rechteübertragung.

4. Freiheit von Rechten Dritter

Die Pictoja Filmproduktion steht dafür ein, dass alle im Angebot beschriebenen Elemente frei von Rechten Dritter sind.

5. Produktionsablauf

Nach Drehbuchabnahme kann der Auftraggeber nur bedingt Änderungen am Konzept vornehmen, sofern diese keine Mehrkosten/-aufwand darstellen. Änderungen nach Drehbuchabnahme, die einen Mehraufwand und dadurch entstehende Mehrkosten verursachen, sind zuvor mit der Pictoja-Filmproduktion abzustimmen und werden entweder nach aktueller Preisliste gemäß Aufwand real oder nach Sondervereinbarung, die schriftlich erfolgt, abgerechnet.
 Der Auftraggeber hat keinerlei direkte Weisungsbefugnis gegenüber den festen und freien Mitarbeitern von Pictoja. Absprachen und Weisungsvorschläge an feste und freie Mitarbeiter haben immer über einen Geschäftsführer von Pictoja oder den im betreffenden Projekt verantwortlichen Mitarbeiter von der Pictoja-Filmproduktion zu erfolgen. Pictoja behält sich das Recht vor, Änderungen abzulehnen, sofern sie das gesamte Filmprojekt künstlerisch und/oder wirtschaftlich gefährden, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die Mitarbeiter gegen ihren Willen in Gefahr oder moralischen Konflikt bringen.

6. Nachbearbeitung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Nachbearbeitung (Schnitt und Vertonung) wenn nötig persönlich zur Verfügung zu stehen. Dies gilt insbesondere, wenn es um Abläufe geht, die nur ihm bekannt sind. Mehraufwand/-kosten, die aus seiner Abwesenheit bei der Nachbearbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden als Zusatzstunden laut aktueller Preisliste abgerechnet.
 Die Weisungsbefugnis gegenüber den festen und freien Mitarbeitern von Pictoja gilt hier nur auf den Inhalt bezogen, jedoch nicht auf die technische oder gestalterische Ausführung. Ausführungsanweisungen und konzeptionelle Änderungen sind wie in Punkt 5 mit einem Pictoja-Geschäftsführer oder dem im betreffenden Projekt verantwortlichen Mitarbeiter von Pictoja abzusprechen.

7. Überwachung der Produktion

Je nach Auftragsvereinbarung hat der Auftraggeber das Recht, die einzelnen Produktionsschritte zu überwachen. Dies kann er persönlich vor Ort (am Drehort, im Schnittstudio etc.) oder über zugesandte Datenträger, Downloadlinks etc., die den jeweiligen Zwischenschritt außerhalb der üblichen Abnahmen dokumentieren, vornehmen. Anfallende Kosten werden je nach Aufwand laut aktueller Preisliste abgerechnet.
 Pictoja behält sich das Recht vor, eine persönliche Anwesenheit des AG zu verweigern, wenn dadurch Behinderungen im Produktionsablauf und somit Mehraufwand/-kosten entstehen oder der künstlerische Prozess substanziell gestört würde.

8. Lieferung des fertigen Filmes

Die Lieferung erfolgt zu dem in der Auftragsvereinbarung zugesichertem Termin plus minus 5 Arbeitstage, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sie erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Sollten Verzögerungen durch Änderungen oder Versäumnisse von Seiten des Auftraggebers oder durch Einwirkung Dritter (Streik, Diebstahl, mutwillige Beschädigung etc.) bzw. höhere Gewalt (Wetter, Unfall etc.) entstehen, so verschiebt sich der Liefertermin um diese zusätzlich angefallenen Arbeitstage.
 Die Lieferung erfolgt in der in der Auftragsvereinbarung vereinbarten Form, als Ausgabe auf Datenträger (Solid State Drive, kurz SSD, oder vergleichbar) oder auf einem digitalen Übertragungsweg (Downloadlink vergleichbar). Für zusätzliche Medienausgabe oder Änderungen der Medienform werden eventuelle Mehrkosten laut aktueller Preisliste abgerechnet.
 Lieferung von Originalmaterial durch Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person auf den Auftraggeber über.

9. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen, qualifizierten und verantwortlichen Mitarbeiter. Dieser Mitarbeiter ist ausdrücklich autorisiert, in folgenden Fällen rechtswirksame Erklärungen abzugeben: Produktionserweiterungen, Änderung des Produktionszieles sowie der Produktionstermine und die jeweils daraus resultierenden Zusatzkosten. Er ist zudem für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.

10. Backup-Speicherung des Projekts

Das gesamte Projekt wird ein Jahre lang nach finaler Rechnungsstellung (Rechnungsdatum ist verbindlich) auf einer Festplatte von Pictoja kostenfrei für etwaige Änderungen gespeichert. Der Auftraggeber kann gegen Gebühr jederzeit eine weitergehende Speicherung des Gesamtprojekts mit Pictoja vereinbaren oder es gegen eine Überspielungsgebühr zur Speicherung auf eine eigene Festplatte kopieren.

11. Gewährleistung

Pictoja haftet für die Durchführung der Produktion nach bestem Wissen, Können und Vermögen. Ferner haftet sie für den funktionstüchtigen Einsatz der zur Produktion nötigen Geräte wie Kamera-, Licht-, Ton-, Schnitttechnik. Die bei Übergabe nicht offensichtlichen Mängel an zugemieteten Produktionsmitteln und Mängel, die während der Produktion unbemerkt auftreten, fallen unter höhere Gewalt, für die Pictoja keine Verantwortung übernehmen kann. Die durch den Ausfall von zugemieteten Produktionsmitteln entstandenen Mehrkosten kann Pictoja oder der Auftraggeber direkt beim Drittanbieter einfordern. Ist eine Aufzeichnung durch einen nicht offensichtlich bemerkbaren technischen Defekt an den Aufzeichnungsgeräten unbrauchbar, so entstehen daraus keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber Pictoja. Sofern die Aufzeichnung nicht wiederholt werden kann, wird die Auftragssumme entsprechend gemindert bzw. der Auftrag storniert. Aufzeichnungen, die wegen unzureichender äußerer Bedingungen (z.B. mangelndes Licht, schlechtes Wetter) misslingen oder sich verzögern, fallen unter das Risiko des Auftraggeber, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. Staus von mehr als 30 min Länge, Flug-, Bahnstornierungen, Schlechtwetter etc. fallen unter höhere Gewalt und stellen Pictoja ebenfalls von Schadensersatzansprüchen von Seiten des Auftraggebers frei.
 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fehler oder Unstimmigkeiten in der Produktion Pictoja unverzüglich mitzuteilen. Mehrkosten, die durch Mehraufwand aus Verzögerungen in der Anzeigepflicht entstehen, trägt der Auftraggeber. Sie werden nach der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

12. Stornierung

Tritt der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, von seinem Auftrag zurück, kommt er für sämtliche bis zur Stornierung angefallenen Kosten auf. Ferner kann Pictoja ohne Nachweis eines Schadens bis zu 50% des Auftragswerts bis zehn Tage vor Produktionsbeginn, danach 75% als Stornierungskosten einfordern. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

13. Eigenwerbungsrechte

Der Auftraggeber erteilt Pictoja das Recht, die entstandenen Werke – vorbehaltlich ausdrücklicher, anderslautender Vereinbarung – zum Zwecke der Eigenwerbung egal in welcher Form zu verwenden. Pictoja verpflichtet sich, in diesem Zusammenhang keinerlei Szenen auszuwählen, die Betriebsgeheimnisse offenbaren oder teilnehmende Personen bloßstellen. Bei unklaren Szenen erfolgt eine Rücksprache mit dem Auftraggeber.

14. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist zu den vorgegebenen Fälligkeiten ohne Abzug zu zahlen. Bei einer Überschreitung von mehr als 15 Tagen berechnet Pictoja Überziehungszinsen in Höhe von 5% über dem gültigen Diskontsatz der EZB.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen der Auftragsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist der Standort von Pictoja, Gerichtsstand ist das nächstliegende Amts- bzw. Landesgericht zum Standort von Pictoja. Bei Auftragsvereinbarung nach Außerhalb Deutschlands gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.

Stand 02.2017